Beantragung eines niederländischen Passes oder Personalausweises, wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind | NetherlandsWorldwide (2024)

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Möchten Sie einen niederländischen Pass oder Personalausweis beantragen und wohnen Sie in Deutschland? Dann gehen Sie bitte wie im Folgenden beschrieben vor.

1. Schritt: Erstellen Sie Ihre persönliche Checkliste

Bei der Beantragung eines Passes oder Personalausweises müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen. Anhand der persönlichen Checkliste können Sie feststellen, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Erstellen Sie für jeden Antrag eine eigene Checkliste, z. B. eine für Sie selbst und eine für Ihr Kind. Die Checkliste ist auf Englisch verfügbar.

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Haben Sie eine Checkliste erstellt? Fahren Sie mit dem 2. Schritt fort.

2. Schritt: Informieren Sie sich über zusätzliche Anforderungen

Laut Ihrer persönlichen Checkliste (1. Schritt) benötigen Sie für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises Dokumente aus Deutschland. Im Folgenden lesen Sie, um welche Dokumente es sich handelt und ob Sie diese legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen.

Sie müssen einen Nachweis für Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland sowie für Ihre Staatsangehörigkeit(en) vorlegen. Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, können Sie hierzu das folgende Dokument verwenden:

  • einenaktuellen (nicht älter als 1 Jahr) Auszug aus dem Melderegister Ihres Wohnortes mit Angabe der Staatsangehörigkeit. Diese sog. erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei der Gemeinde beantragen, in der Sie gemeldet sind.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder beantragen Sie einen Pass oder Personalausweis für Ihr minderjähriges Kind? Oder beantragen Sie erstmals einen Pass oder Personalausweis, seit Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben? Dann müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • einen aktuellen (nicht älter als 1 Jahr) Auszug aus dem Melderegister Ihres Wohnortes mit Angabe der Staatsangehörigkeit. Diese sog. erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei der Gemeinde beantragen, in der Sie gemeldet sind.
  • einen Auszug (nicht älter als 1 Jahr) aus dem Melderegister des Wohnortes für einen niederländischen Elternteil mit Angabe der Staatsangehörigkeit. Diese sog. erweiterte Meldebescheinigung für Ihren niederländischen Elternteil muss in der Gemeinde beantragt werden, in der der Elternteil gemeldet ist.

Attention: Hinweis: Eine einfache Meldebescheinigung oder Anmeldebescheinigung reicht als Nachweis nicht aus, da diese Dokumente keine Angaben zur Staatsangehörigkeit enthalten.

Wohnen Sie in Polen? Dann müssen Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Aufenthaltstitel (zaświadczenie o zarejestrowaniu pobytu obywatela UE)
  • einen Auszug aus dem Melderegister der Gemeinde;
  • einen Kontoauszug oder eine Energierechnung mit Angabe Ihrer Adresse;
  • einen Beleg über die Zahlung von Gemeindesteuern;
  • wenn Sie auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzen: einen gültigen polnischen Pass oder Personalausweis.
  • wenn Sie erstmals einen Pass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen, legen Sie die Geburtsurkunde als Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt vor.

Sind Sie im Besitz einer in Deutschland ausgestellten Geburts- oder Heiratsurkunde? Diese Dokumente brauchen nicht legalisiert zu werden.

Sind Sie im Besitz eines anderen in Deutschland ausgestellten Dokuments oder eines in einem anderen Land ausgestellten Dokuments? Überprüfen Sie hier, ob Sie das Dokument legalisieren lassen müssen (Informationen auf Englisch).

Auf Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch verfasste Dokumente können Sie ohne Übersetzung vorlegen.

Wenn Ihr Dokument in einer anderen Sprache ausgestellt wurde, müssen Sie es von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen. Mehrsprachige Registerauszüge brauchen nicht übersetzt zu werden, denn diese Standardformulare sind bereits in neun Sprachen verfasst.

3. Schritt: Terminvereinbarung

Wenn Sie wissen, welche Dokumente Sie vorlegen müssen, können Sie einen Termin in Deutschland oder in den Niederlanden vereinbaren. Sie müssen für jedes Ausweisdokument, das Sie beantragen wollen, einen eigenen Termin vereinbaren.

Termin in Deutschland

Warning: Stellen Sie sicher, dass Sie gut vorbereitet zu Ihrem Termin kommen. Wir schicken Sie weg, wenn eines der folgenden Dokumente fehlt:

  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Wenn Sie für Ihr minderjähriges Kind einen Reisepass oder Personalausweis beantragen: Einverständniserklärung (‚declaration of consent‘), vollständig ausgefüllt und unterschrieben, einschließlich einer Kopie des Reisepasses des abwesenden Elternteils. Der abwesende Elternteil muss die Kopie des Reisepasses ebenfalls unterschreiben und das Datum angeben.
  • Alle niederländischen und ausländischen Pässe und Personalausweise, die Sie besitzen (einschließlich abgelaufener Dokumente)

Zur Online-Terminvereinbarung bei der Botschaft in Berlin (Informationen auf Englisch)

Terminänderung oder -stornierung

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält auch einen Link, über den Sie Ihren Termin ändern oder stornieren können.

Termin in den Niederlanden

Sie können Ihren Pass oder Personalausweis in einer niederländischen Grenzgemeinde beantragen. In diesem Fall sind der 4. und 5. Schritt für Sie nicht relevant.

  • Beantragung bei einer niederländischen Grenzgemeinde

Sie können Ihren Pass oder Personalausweis auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol beantragen. In diesem Fall sind der 4. und 5. Schritt für Sie nicht relevant.

  • Beantragung am Flughafen Amsterdam-Schiphol

Termin in einem Nachbarland

Sie können auch einen Termin bei einer niederländischen Botschaft in einem Nachbarland vereinbaren, etwa in der Schweiz (Bern, Informationen auf Englisch) in Österreich (Wien), Tschechien (Prag, Informationen auf Englisch) oder Luxemburg (Informationen auf Englisch). Befolgen Sie die Schritte 3 bis 5 auf der Seite des Nachbarlandes, um einen Termin zu vereinbaren. In diesem Fall sind der 4. und 5. Schritt unten für Sie nicht relevant.

4. Schritt: Persönlich erscheinen

Zur Beantragung eines Passes oder Personalausweises müssen Sie persönlich erscheinen, auch wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bringen Sie alle in Ihrer persönlichen Checkliste aufgeführten Unterlagen zu Ihrem Termin mit. In der Checkliste ist auch angegeben, ob Sie das jeweilige Dokument im Original und/oder als Kopie vorlegen müssen.

Wenn Dokumente legalisiert und/oder übersetzt werden müssen, bringen Sie bitte die legalisierte und/oder übersetzte Fassung mit.

Möchten Sie sich Ihren neuen Pass oder Personalausweis zuschicken lassen? Bringen Sie dann auch die ausgefüllte Einwilligungserklärung Versand (Ausweis)dokumente zu Ihrem Termin mit. Beim 5. Schritt erfahren Sie Näheres zum Versand Ihres Passes oder Personalausweises.

Die Kosten der Beantragung eines Passes oder Personalausweises finden Sie in der Übersicht der Konsulargebühren in Deutschland. Sie können mit Girocard oder Kreditkarte (Mastercard oder Visacard und Karten mit dem V-pay-Logo) zahlen. Deutsche Karten, die nur das EC- und Girocard-Logo tragen, können nicht verwendet werden. Barzahlung ist nicht möglich.

Bei Beantragung eines Passes oder Personalausweises in einer Grenzgemeinde und am Flughafen Schiphol fallen niedrigere Gebühren an.

Nein. Wenn Sie Ihren alten Pass oder Personalausweis noch benötigen, können Sie ihn behalten.

Wann muss ich meinen alten Pass oder Personalausweis abgeben?

Wenn Sie Ihren neuen Pass oder Personalausweis persönlich abholen, geben Sie Ihr altes Ausweisdokument bei dieser Gelegenheit ab.

Wenn Sie Ihren alten Pass oder Personalausweis zurückerhalten möchten, weisen Sie die Botschaft darauf hin.

Mein alter Pass enthält ein Visum oder einen Aufenthaltstitel, was geschieht damit?

Wenn Ihr alter Pass Visa oder Aufenthaltstitel enthält, die Sie weiterhin nutzen möchten, weisen Sie bei der Abgabe Ihres alten Passes bitte darauf hin. Die betreffenden Seiten werden dann nicht entwertet.

5. Schritt: Pass oder Personalausweis abholen oder zuschicken lassen

Die Ausstellung eines neuen Passes oder Personalausweises dauert in der Regel etwa vier Wochen. Falls bei der Antragstellung ein Dokument fehlte, werden Sie hierüber informiert. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert dann entsprechend länger. Sie haben drei Monate Zeit, Ihren neuen Pass oder Personalausweis abzuholen oder sich zuschicken zu lassen. Nach Verstreichen dieser Frist wird das Dokument vernichtet.

Sie können Ihren neuen Pass oder Personalausweis bei der Botschaft in Berlin montags bis freitags zwischen 13.30 und 15.00 Uhr abholen.

Dafür brauchen Sie keinen Termin zu vereinbaren. Beachten Sie die Tage, an denen die Botschaft geschlossen ist (Informationen auf Englisch).

Sie stellen Ihren Antrag bei der Botschaft in Berlin? Und wohnen nicht in der unmittelbaren Umgebung von Berlin? Je nachdem, welches Dokument Sie beantragen möchten und ob Sie eine Bürgerservicenummer (BSN) haben, kann Ihr neuer Reisepass oder Personalausweis in der Regel per UPS-Kurier oder per Einschreiben Eigenhändig verschickt werden. Bitte füllen Sie zu diesem Zweck die Einwilligungserklärung Versand (Ausweis)dokumente aus und nehmen Sie es zu Ihrem Termin mit. Bei der Antragstellung wird festgelegt, ob und wie Ihr Reisepass oder Personalausweis verschickt werden kann.

Warning: Bitte beachten Sie! Wenn Sie sich Ihren neuen Reisepass oder Personalausweis zuschicken lassen, wird der jetzige Reisepass oder Personalausweis bereits während der Beantragung entwertet.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).

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Author: Edmund Hettinger DC

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Birthday: 1994-08-17

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Job: Central Manufacturing Supervisor

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